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MÄNNER
03.09.2020

DFL: Medizinisch-hygienisches Konzept wird statuarisch verankert

Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben sich am Donnerstag (3. September) im Rahmen einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung erneut mit den Rahmenbedingungen der anstehenden Saison 2020/21 befasst. Thema war unter anderem das aktualisierte medizinisch-hygienische Arbeitsschutz-Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ von DFL und DFB. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat einstimmig beschlossen, das Konzept ebenso wie das „Informationshandbuch Diagnostik und Monitoring für den Trainings- und Spielbetrieb in der Bundesliga und 2. Bundesliga“ in der überarbeiteten Version als Anhang in die DFL-Spielordnung aufzunehmen. Im Fokus des Konzepts steht der Arbeitsschutz für rund um den Spielbetrieb beteiligte Arbeitnehmer wie Spieler, Trainer, Betreuer und Medienvertreter. Das Konzept ist grundsätzlich unabhängig von den standort-individuellen Konzepten der Klubs hinsichtlich einer möglichen Rückkehr von Stadionbesuchern sowie den diesbezüglichen Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. August im Sinne eines einheitlichen Vorgehens bei Auswärts-Kontingenten, Stehplätzen, Alkoholausschank und Nachverfolgung von Infektionsketten zu betrachten.

Natürlich laufen die Vorbereitung für eine (Teil-)Rückkehr der Fans auch bei der TSG schon seit Monaten. Ein Konzept dafür wurde erarbeitet und ist derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, geben wir sie bekannt.

Die DFL hatte das unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer durch die Task Force aktualisierte Konzept bereits in der vergangenen Woche den Klubs zugesendet und veröffentlicht. Die darin enthaltenen Vorgaben berücksichtigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz gemäß der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegebenen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“. Die auch für den Fußball zuständige gesetzliche Unfallversicherung VBG sieht das Konzept im Einklang mit der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“. Vor diesem Hintergrund tragen die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga die Verantwortung für die jeweilige Umsetzung der im Konzept festgehaltenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die Verantwortlichkeit der Klubs umfasst auch die Möglichkeit der Sanktionierung ihrer Spieler und anderer Arbeitnehmer auf Grundlage des Arbeitsvertrages für den Fall, dass diese außerhalb der unmittelbaren Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Spiels gegen Verhaltenspflichten aus dem Konzept verstoßen. Andere Verstöße von Spielern sowie Verstöße von Klubs gegen ihre (Organisations-) Pflichten können durch DFL oder DFB sanktioniert werden. Das Konzept sowie das Informationshandbuch haben durch die statuarische Verankerung verbandsrechtliche Verbindlichkeit für alle Klubs.

Mit Blick auf den Spielbetrieb der kommenden Saison haben sich die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga während der virtuellen Sitzung zudem mit dem Auswechselkontingent befasst. In beiden Ligen werden demnach, wie schon zuletzt, fünf Spielerwechsel pro Begegnung erlaubt sein. Auch in der Spielzeit 2020/21 stehen dafür während einer Begegnung insgesamt drei Gelegenheiten pro Mannschaft sowie zusätzlich die Halbzeitpause zur Verfügung. Die Möglichkeit zu einer solchen Anpassung des Wechselkontingents hatte bereits vor dem Start des Sonderspielbetriebs in der vergangenen Saison 2019/20 das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) eröffnet und anschließend auch für die Spielzeit 2020/21 zugelassen.

Das erweiterte Wechselkontingent wird entsprechend in der DFL-Spielordnung verankert – genauso wie die beschlossene Ausweitung der zulässigen Rückennummern in beiden Ligen auf Nummern bis 49, die infolge der teilweise umfangreicheren Meldelisten der Profiklubs (vor allem aufgrund der Berücksichtigung von Nachwuchsspielern) erfolgt.

Darüber hinaus hat die DFL-Mitgliederversammlung eine Anpassung des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2020/21 beschlossen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Finanzplanung wird der zweite Teil des Lizenzierungsverfahrens (Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit) in der Saison 2020/21 insoweit ausgesetzt, als dass keine formale Entscheidung der DFL über die Bestätigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ergehen wird. Die Klubs werden zum 31. Oktober weiterhin die relevanten Unterlagen einreichen und die DFL wird in engem Austausch mit den Klubs über deren individuelle Liquiditätssituation bleiben. Zur Saison 2021/22 soll das Lizenzierungsverfahren nach aktuellem Stand wieder in der üblichen Weise durchgeführt werden.

Zudem gibt es gemäß eines entsprechenden Beschlusses der Mitgliederversammlung in der kommenden Spielzeit weiterhin die Möglichkeit, ein Spiel aus übergeordneten zwingenden rechtlichen, organisatorischen und/oder sicherheitstechnischen Gründen kurzfristig in einem anderen Stadion auszutragen. Diese Anpassung galt nach dem entsprechenden Beschluss vom Mai bereits während des Sonderspielbetriebs in der vergangenen Saison 2019/20. Hintergrund ist, dass durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch die Entwicklung eines nur regionalen beziehungsweise lokalen Infektionsgeschehens denkbar ist, welches unter Umständen die Durchführung einer Begegnung an dem vorgesehenen Spielort kurzfristig unmöglich macht, während an einem anderen Standort gespielt werden kann.

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