DFL erteilt der TSG Lizenz ohne Auflagen
Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Klub die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2020/21 eingehalten werden müssen. Die Klubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen.
Die angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bestehenden Ausnahmeregelungen betreffen die Bestimmungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Mitgliederversammlung der DFL hatte am 31. März beschlossen, dass die finanziellen Kriterien in Form einer Liquiditätsberechnung in diesem Jahr nicht geprüft werden. Ziel dieser Entscheidung ist es, allen Klubs die Möglichkeit und Zeit zu geben, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen und den regulären Spielbetrieb fortzusetzen, um sämtliche Wettbewerbs-Entscheidungen auf sportlichem Weg zu erreichen.
Jeder Klub, der fristgerecht sämtliche Unterlagen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingereicht hat, hat dieses Kriterium somit erfüllt. Unter Berücksichtigung dessen werden im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs in diesem Jahr noch sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien überprüft. Dazu zählen etwa Faktoren wie die nachhaltige Nachwuchsförderung der Klubs, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien. Die nächste Prüfung der finanziellen Kriterien findet hingegen während der kommenden Spielzeit 2020/21 statt. Hierzu müssen alle Klubs, die in der nächsten Saison in der Bundesliga oder 2. Bundesliga spielen, die notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. September 2020 bei der DFL einreichen.
Zunächst ist für Mitte Mai die zweite Entscheidung der DFL, die im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz ist, hinsichtlich der 49 Bewerber um eine Lizenz für die Bundesliga und/oder 2. Bundesliga geplant. Anschließend bleiben betroffenen Klubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Jan-Christian Dreesen die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Die endgültige Entscheidung des Lizenzierungsausschusses über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen ist spätestens für die zweite Juni-Hälfte vorgesehen.