Saison-Ende auch im Juli möglich
Für den Fall, dass eine Fortführung des Spielbetriebs durch künftige Entwicklungen nicht mehr möglich sein sollte und die Saison vorzeitig abgebrochen werden muss, soll innerhalb der nächsten beiden Wochen eine Regelung hinsichtlich der sportlichen Wertung entwickelt werden. Nachdem hierüber am gestrigen Mittwoch im Rahmen von jeweiligen Teilversammlungen der Bundesliga und 2. Bundesliga eingehend gesprochen wurde, wurde das Thema in der DFL-Mitgliederversammlung nicht vertiefend erörtert.
Die DFL-Mitgliederversammlung hat darüber hinaus beschlossen, das unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer von der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ erarbeitete medizinisch-organisatorische Konzept sowie das „Informationshandbuch Diagnostik und Monitoring für den Trainings- und Spielbetrieb in der Bundesliga und 2. Bundesliga“ als Anhänge in die DFL-Spielordnung aufzunehmen. Das Konzept sowie das Informationshandbuch haben nunmehr auch rechtliche Verbindlichkeit für alle Klubs.
Mit Blick auf den Spielbetrieb in der laufenden Saison 2019/20 haben die Klubs zudem entschieden, dass das Auswechselkontingent in einer Begegnung auf fünf Spieler pro Mannschaft aufgestockt wird. Diese Möglichkeit hatte das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) zuletzt eröffnet. Fortan stehen jedem Klub für den Austausch von Spielern während einer Partie insgesamt drei Gelegenheiten einschließlich der Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es im Rückspiel der Relegationsspiele zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine vierte Möglichkeit für Spielerwechsel, die sie in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung oder in der Halbzeitpause der Verlängerung nutzen können. Die „Kommission Fußball“ der DFL empfiehlt, dass maximal zwei Spieler gleichzeitig eingewechselt werden.
Darüber hinaus wurden weitere Änderungen des Ligastatuts beschlossen. So kann unter anderem das DFL-Präsidium – gegebenenfalls abweichend vom üblichen Saisonende am 30. Juni – für die Saison 2019/20 das Ende des Spieljahres und für die Saison 2020/21 den Anfang des Spieljahres unter Berücksichtigung der Vorgaben der FIFA und des DFB bestimmen. Ebenfalls kann das DFL-Präsidium für die Saison 2020/21 im Rahmen der Vorgaben der FIFA die Zeiträume der Wechselperioden I und II für nationale und internationale Transfers verändern.
Zudem gibt es im weiteren Verlauf der Saison 2019/20 die Möglichkeit, ein Spiel aus übergeordneten zwingenden rechtlichen, organisatorischen und/oder sicherheitstechnischen Gründen kurzfristig in einem anderen Stadion auszutragen. Hintergrund ist, dass durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auch die Entwicklung eines nur regionalen beziehungsweise lokalen Infektionsgeschehens denkbar ist, welches unter Umständen die Durchführung eines Spiels an dem vorgesehenen Spielort kurzfristig unmöglich macht, während an einem anderen Spielort gespielt werden kann.

