Sportgericht widerruft BVB-Bewährung
Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen.
Lorenz: „Widerruf der Bewährungsstrafe unausweichlich“
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: „Der Widerruf der Bewährungsstrafe war nach den erneuten Schmähungen gegen Dietmar Hopp als Folge des vorangegangenen Urteils vom 2. November 2018 unausweichlich. Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre.“
Dortmunder Zuschauer hatten den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp während des Bundesligaspiels am 20. Dezember 2019 zum wiederholten Male massiv mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt.
Borussia Dortmund hat dem Widerruf der Bewährungsstrafe hinsichtlich des Zuschauerausschlusses bereits zugestimmt.
(Quelle: dfb.de)