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ALLGEMEIN
02.11.2018

DFB-Sportgericht fällt Urteil nach Hopp-Beleidigungen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Borussia Dortmund nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 22. September 2018 mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Hinzu kommen ein Zuschauerausschluss auf Bewährung und Auflagen für die nächsten Spiele gegen die TSG in den kommenden drei Spielzeiten.

So verhängte das Sportgericht einen Ausschluss der Dortmunder Zuschauer für die nächsten Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten, dessen Vollstreckung bis zum 30. Juni 2022 zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Aussetzung zur Bewährung kann nur bei einschlägigen Vorfällen gegen Dietmar Hopp in Dortmunder Heim- und Auswärtsspielen gegen Hoffenheim widerrufen werden. Die TSG müsste bei Bewährungswiderruf von Dortmund für den finanziellen Ausfall entschädigt werden.

Zudem müssen die Dortmunder laut Auflagen mit der TSG zusammen ein Sicherheitskonzept für ihre Spiele gegeneinander erstellen und durchsetzen. Bis Ende der Saison 2021/2022 muss der BVB bei Spielen im Kraichgau mindestens 50 qualifizierte eigene Ordner einsetzen. Darüber hinaus ist die Verwendung von großen Fahnen sowie von Bannern, Blockfahnen und Doppelhaltern in Pflichtspielen gegen Hoffenheim bis Ende der Spielzeit 2021/2022 verboten, was von den Ordnungsdiensten durchzusetzen ist.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die mündliche Verhandlung leitete, sagt: "Ziel des Urteils ist die Vermeidung von Wiederholungsfällen gegen die Person Dietmar Hopp. Es ist die Aufgabe von DFB und DFL, verdiente Persönlichkeiten des deutschen Fußballs vor derartigen Diskriminierungen zu schützen."

Dortmunder Zuschauer hatten den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp während des Bundesligaspiels am 22. September 2018 massiv mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt. Darüber hinaus wurden die Sanitäranlagen im Gästebereich erheblich beschädigt.

"Zunächst gilt es festzuhalten, dass es bei diesem Termin heute weder um eine Auseinandersetzung zwischen der TSG Hoffenheim und Borussia Dortmund, noch um eine zwischen Dietmar Hopp und Hans-Joachim Watzke ging", sagte TSG-Geschäftsführer Frank Briel im Anschluss an die Verhandlung. "Gerade mit Blick auf die vergangenen Wochen ist es unsere gemeinsame Aufgabe, eine klare Haltung gegen Gewalt jeglicher Art zu formulieren und dagegen entschieden vorzugehen, innerhalb und außerhalb der Stadien", so der 43-Jährige.

"Das DFB-Sportgericht hat die massiven und aggressiven Beleidigungen in Wort und Bild gegen TSG-Gesellschafter Dietmar Hopp aus dem Spiel zwischen der TSG und Borussia Dortmund vom 22. September dieses Jahres eingehend untersucht, beurteilt und in seiner heutigen Sitzung im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel sanktioniert. Wir respektieren die Entscheidung des DFB-Sportgerichts und verweisen auf unseren bereits unmittelbar nach der Partie veröffentlichten offenen Brief, in dem wir unmissverständlich dokumentiert haben, dass die TSG 1899 Hoffenheim für Toleranz, Respekt und Fairness steht", sagte Briel.

Die Frage bleibe, so der TSG-Geschäftsführer, "ob die ausgesprochenen Sanktionen von den betroffenen Gruppen tatsächlich als Zeichen angesehen werden, diese wiederholten Schmähungen in Wort und Bild zu unterlassen. Wir begrüßen ausdrücklich die klaren Worte des Vorsitzenden Richters, der sich dafür aussprach, im Extrem- oder Wiederholungsfall Spiele abzubrechen."

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