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MÄNNER
28.08.2013

Eilantrag im Fall Derdiyok abgewiesen

Das Arbeitsgericht Mannheim hat den Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung von Eren Derdiyok abgewiesen.

Somit wird es ab dem 12. September zu einem "Hauptsacheverfahren" kommen. Das von Derdiyok angestrebte Eilverfahren ist laut Gericht nicht zulässig. Der Schweizer hatte einen Eilantrag gestellt, um ab sofort wieder mit der Bundesliga-Mannschaft der TSG zu trainieren. Der Vorsitzende Richter Lothar Jordan machte im Laufe der Verhandlung einen Vergleichsvorschlag. Derdiyok sollte jeden zweiten Tag mit der Bundesliga-Mannschaft trainieren. Diesen Vorschlag nahm 1899 nicht an.

Frank Briel, Geschäftsführer Finanzen, Organisation, Verwaltung und Sport bei 1899, sagte: "Wir nehmen das Urteil wohlwollend zur Kenntnis, weil wir der Meinung sind, dass wir mit diesem Thema zu jeder Zeit in höchstem Maße verantwortungsvoll umgegangen sind. Wir haben mit immensem Aufwand für professionelle Bedingungen gesorgt."

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