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MÄNNER
24.11.2021

Anpassung der Zutrittsregeln für die PreZero Arena zunächst für die nächsten beiden Heimspiele

Angesichts des Inkrafttretens der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg am Mittwoch, 24. November, wird die Zutrittsregelung für die PreZero Arena an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

Die neue Corona-Verordnung sieht eine Reduzierung der Ticketkapazitäten auf maximal 50% der Gesamtkapazität sowie die Umsetzung eines sogenannten 2G+ Modells in der neu geschaffenen Alarmstufe II vor, die wir bei den beiden anstehenden Heimspielen gegen Eintracht Frankfurt (4. Dezember) sowie Borussia Mönchengladbach (18. Dezember) einhalten müssen. Auf unsere Dauerkarteninhaberinnen und -inhaber hat die Einschränkung der Gesamtkapazität keine Auswirkungen. Wir freuen uns aufrichtig, Sie auch weiterhin in der PreZero-Arena begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für Ihre tolle Unterstützung in dieser schwierigen Situation.

In der Alarmstufe II (Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten) gilt zum erweiterten Infektionsschutz für den Zutritt in die PreZero Arena die 2G+ Regelung, d.h. alle geimpften oder genesenen Zuschauerinnen und Zuschauer müssen zusätzlich ein Testzertifikat einer anerkannten Teststelle (keine Selbsttests) vorlegen. Möglich ist sowohl ein tagesaktueller Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) als auch ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Diese müssen bis zum Veranstaltungsende gültig sein.

Die TSG Hoffenheim setzt alles daran, Ihnen bei der Testung die größtmögliche Unterstützung anzubieten. Wir stehen im regen Austausch mit dem Ordnungsamt Sinsheim und werden Anfang nächster Woche alle zur Verfügung stehenden Teststationen für die kostenfreien Bürgertests zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen. Zudem prüfen wir, ob wir ggf. selbst ein Testzentrum für unsere Besucher anbieten können.

Ausnahmen von der 2G+ Regelung gelten für:

  • Kinder bis zum Alter von 7 Jahren sowie Schüler, die aufgrund der wöchentlichen Testungen dem 2G-Status gleichzusetzen sind. Jugendliche ab 11 Jahre bis zum Alter von 17 Jahren, die eine weiterführende Schule oder eine berufliche Schule besuchen, müssen als Nachweis zwingend einen Schülerausweis oder eine Bestätigung der Schule vorlegen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Voraussetzung ist hier die Vorlage eines ärztlichen Attests und tagesaktuellem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden und gültig bis Veranstaltungsende). 

Daten & Fakten zum Spiel »

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