Alle Ergebnisse TSG eSPORTS TSG IST BEWEGUNG TSG Radio
FRAUEN
06.12.2021

Ab 9. Dezember Tickets für Arsenal-Spiel sichern!

Am 15. Dezember (21 Uhr) gastiert der englische Tabellenführer Arsenal London zum letzten Spieltag der UEFA Women’s Champions League Gruppenphase im Dietmar-Hopp-Stadion in Hoffenheim. Die neue Corona-Verordnung sieht eine Reduzierung der Ticketkapazitäten auf maximal 750 Zuschauer sowie die Umsetzung des 2G+ Modells vor. Der Kartenvorverkauf für das Duell startet am 9. Dezember (14 Uhr) im Onlineshop.

Nochmal ein echter Kracher zum Abschluss der UEFA Women’s Champions League Gruppenphase: Mit Arsenal London gastiert am 15. Dezember (21 Uhr) der englische Tabellenführer in Hoffenheim. Der Ticket-Vorverkauf für die Begegnung startet am 9. Dezember (14 Uhr), TSG-Mitglieder sowie offizielle Fanclubs haben ab dem 7. Dezember (14 Uhr) Vorkaufsrecht. Karten gibt es bis einschließlich Dienstag, den 14. Dezember 2021 (14 Uhr) im Onlineshop als Print@Home oder Mobile Ticket, zudem im Fanshop an der PreZero Arena. Es wird keine Abendkasse am Spieltag geben.

Die neue Corona-Verordnung sieht eine Reduzierung der Ticketkapazitäten auf maximal 750 Zuschauer sowie die Umsetzung eines sogenannten 2G+ Modells in der neu geschaffenen Alarmstufe II vor. In der Alarmstufe II (Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten) gilt zum erweiterten Infektionsschutz für den Zutritt in das Dietmar-Hopp-Stadion die 2G+ Regelung, das heißt alle geimpften oder genesenen Zuschauerinnen und Zuschauer müssen zusätzlich ein Testzertifikat einer anerkannten Teststelle (keine Selbsttests) vorlegen. Möglich ist sowohl ein tagesaktueller Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) als auch ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Diese müssen bis zum Veranstaltungsende gültig sein. 

Ausnahmen der 2G+ Regelung:

  • Personen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben
  • Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung (letzte erforderliche Einzelimpfung)) nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen)
  • Kinder bis zum Alter von 7 Jahren sowie Schüler, die aufgrund der wöchentlichen Testungen dem 2G+-Status gleichzusetzen sind. Jugendliche ab 11 Jahre bis zum Alter von 17 Jahren, die eine weiterführende Schule oder eine berufliche Schule besuchen, müssen als Nachweis zwingend einen Schülerausweis oder eine Bestätigung der Schule vorlegen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Voraussetzung ist hier die Vorlage eines ärztlichen Attests und tagesaktuellem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden und gültig bis Veranstaltungsende). 

Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist mit dem Inkrafttreten der Corona-Alarmstufe und nach behördlicher Anordnung zu jeder Zeit, auch auf dem Sitzplatz, Pflicht. Bitte beachten Sie, dass andere Masken, zum Beispiel Masken aus Stoff oder Fanschals, nicht akzeptiert werden.

 

Jetzt Downloaden!
Seite Drucken nach oben