Page 98 - Spielfeld_September_2020
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Keine Tricks
mit den Trikots
Das Regelwerk der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die Trikot-Zulassung wirkt auf den ersten Blick komplizierter als das des Fußballs. Wir haben die wichtigsten der 43 Paragrafen ausgewählt, um einen Einblick in das komplexe Verfahren
zu geben. Man glaubt es kaum, was alles geregelt ist.
 § 3 ZULASSUNGSVERFAHREN
Jährlich bis spätestens zum 30. Juni müssen die Klubs unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke der DFL jeweils für die Zulassung ein Exemplar vorlegen, das für das folgende Spieljahr als Haupt- und Ersatzspielkleidung für Feldspieler und Torhüter (jeweils bestehend aus Trikot, Hose und Stutzen) vorgesehen ist. Die Zulassung erfolgt stets nur für die Dauer eines Spieljahres (1. Juli bis 30. Juni).
§ 5 FARBEN
Die Spielkleidung darf in ihrer Grundausführung höchstens vier verschiedene Farben aufweisen. Werden drei oder mehr Farben benutzt, so muss jeweils eine Farbe auf der Oberfläche des Trikots, der Hose und der Stutzen deutlich dominant sein (Hauptfarbe). Die jeweilige Hauptfarbe muss auf der Vorder- und Rückseite in gleichem Umfang sichtbar sein. Eine fünfte Farbe ist als Dekorationsfarbe zugelassen, sofern sie der Farbe der Beschriftung oder des Klubemblems entspricht und ausschließlich für dekorative Elemente verwendet wird.
§ 6 NUMMERN
Auf der Rückseite des Trikots ist zentriert und gut lesbar eine Nummer abzubilden. Es ist eine Schriftgröße zwischen 25 cm und 35 cm zu verwenden. Die Nummern dürfen nur aus einer Farbe bestehen. Sie können zur besseren Lesbarkeit mit einer neutralen Umrandung, einer Schattierung oder einer Markierungslinie versehen werden. Die Farbe der Nummern muss sich klar von den Farben der Spielkleidung abheben. Auf einem gestreiften, geteilten oder karierten Trikot sind die Nummern auf einem einfarbigen Hintergrund anzubringen.
§ 7 SPIELERNAMEN
Auf der Rückseite des Trikots wahlweise ober- oder unterhalb der Nummer ist zentriert und gut lesbar der Familienname des jeweiligen Spielers aufzuführen. Es sind Blockbuchstaben zu verwenden, deren Schriftgröße maximal 7,5 cm betragen darf. Der Spielername muss sich klar von den Farben der Spielkleidung abheben. Die Buchstaben müssen einfarbig sein und können zur besseren Lesbarkeit mit einer neutralen
Umrandung, einer Schattierung oder einer Markierungslinie versehen werden.
§ 9 KLUBEMBLEM
Das Klubemblem darf nur je einmal auf dem Trikot, der Hose und auf jedem Stutzen angebracht werden. Die Größe und die Position des Klubemblems sind wie folgt zugelassen: a) Trikot: maximal 100 cm2 auf dem Brustteil des Trikots, links (aus Sicht des jeweiligen Spielers) oder zentral oberhalb des horizontalen Schriftzuges eines etwaigen Trikotsponsors. Hose: maximal 50 cm2 auf der Vorderseite des rechten oder linken Hosenbeins. Das Klubemblem darf nur auf einem Hosenbein dargestellt werden, auf dem sich keine Nummer befindet; c) Stutzen: maximal 50 cm2 auf jedem neuen (ungetragenen) Stutzen, die Position ist frei wählbar.
§ 10 KLUBNAME
Der Klubname oder eine Abkürzung davon (z. B. Stadtname) ist auf der Rückseite des Trikots zentriert anzubringen. Wird der Spielername oberhalb der Nummer aufgeführt, so ist der Klubname unterhalb der Nummer abzubilden. Die umgekehrte Anordnung ist ebenfalls zulässig. Es sind Blockbuchstaben zu verwenden, deren Schriftgröße maximal 7,5 cm betragen darf.
§ 15 POSITION DER WERBEFLÄCHE
Werbung des Trikotsponsors darf ausschließlich auf der Vorderseite des Trikots angebracht werden, entweder: a) in horizontaler Ausrichtung zentriert auf der Brust, oder b) in vertikaler Ausrichtung auf der rechten oder linken Körper- hälfte bzw. in zentraler Position.
§ 17 GRÖSSE DER WERBEFLÄCHE
Die Gesamtfläche für die Sponsorwerbung auf dem Trikot der Spielkleidung darf höchstens 200 cm2 betragen.
§ 29 SPIELKLEIDUNG
Die Spielkleidung des Torhüters muss sich farblich deutlich von derjenigen der Feldspieler unterscheiden.
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