Page 42 - Spielfeld_Oktober_2018
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 GASTBEITRAG ZUM THEMA 50+1 & FINANCIAL FAIRPLAY
FAIRER WETTBEWERB, UNFAIRE BEDINGUNGEN
 Immer wieder wird von interessierter Seite behauptet, durch die Ausnahme von der 50+1-Regelung entstünde der TSG Hoffenheim ein wettbewerbsverzerrender Vorteil. Tatsache ist, dass Dietmar Hopp als Mehrheitseigner Pflichten aufer- legt sind, die denen gleichen, die vorher durch den Verein als Mehrheitseigner abgedeckt wurden. Da kann von Wett- bewerbsvorteilen nicht die Rede sein.
Aber worum geht es eigentlich, wenn von 50+1 und im Üb- rigen auch von Financial Fairplay die Rede ist? Die Regeln des Financial Fairplay schreiben vor, dass im europäischen Raum kein Fußballverein mehr Geld ausgeben darf, als er erwirtschaftet. Mit diesem sehr vernünftigen Geschäftsprin- zip sollen verlässliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Insbesondere soll damit verhindert werden, dass Vereine sich extrem verschulden und/oder unseriös mit Geld von außen geflutet werden.
Ein sehr vernünftiger Gedanke. Das gilt in gewisser Weise auch für die deutsche 50+1-Regelung. Sie hat zum Inhalt, dass Fußballvereine stets im Besitz von mehr als 50% der Stimmrechte sein sollen, damit sie, falls Investoren an Bord geholt werden, nicht zum Spielball von unseriösen Praktiken werden können. Ausnahmen von der 50+1-Regel gibt es al- lerdings auch – und zwar dürfen Unterstützer genau dann doch die Stimmenmehrheit erlangen, wenn sie einen Verein mindestens 20 Jahre lang entscheidend finanziell unterstützt haben. So geschehen bei der TSG Hoffenheim, bei der Dietmar Hopp während der verlangten Zeitspanne nachweislich als selbstloser Unterstützer tätig war.
Und was heißt das? Kann Dietmar Hopp nun tun und lassen, was er will und beliebig den sportlichen Wettbewerb verzerren? Natürlich nicht! Allein durch die Regeln des Financial Fairplay sind enge Grenzen gezogen. Also kann Dietmar Hopp auch nicht, wie gelegentlich von unkundigen Fans gefordert wird, „mal die Schatulle aufmachen“ und Spieler kaufen oder bei der TSG halten, mit denen man verlässlich in der Liga oben mitmischen würde...
Die Idee ist aus weiteren Gründen völlig abwegig. Denn wer so daherredet, hat erstens vergessen, dass Dietmar Hopp in der Vergangenheit bereits oft und sehr großzügig „die Schatulle“ geöffnet hat, um vor allem den Nachwuchs zu fördern und Infrastrukturen zu schaffen – mit dem erklärten Ziel, den Verein auf eigene Beine zu stellen. Und er übersieht zwei- tens, dass Dietmar Hopp und die TSG bei nicht seitens der TSG erwirtschafteter Investitionen in den Profibetrieb eben jene strengen Regelungen des Financial Fairplay verletzen würden und dann mit harten Sanktionen seitens der UEFA rechnen müssten.
Auf einem anderen Blatt steht, dass Dietmar Hopp zusätzliche, private Investitionen auch gar nicht tätigen will. Denn die TSG
ist so, wie sie aufgestellt wurde, ein gesundes Unternehmen, das zur Fortentwicklung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit keine überzogenen, teuren Investments in Spitzenfußballer braucht, sondern mit den vorhandenen Mitteln gut auskommt – was umgekehrt heißt, Spieler immer wieder abzugeben bzw. zu verkaufen, wenn sie von finanzstärkeren Vereinen nachgefragt werden.
Doch müssen und können mit solchen, manchmal bedauer- lichen, Transfers auch andere Vereine klarkommen, und wie jede Sache hat auch diese zwei Seiten. Anders gesagt verliert die TSG einen Ausnahmespieler wie Niklas Süle leider an Bayern München, aber es verlor auch der SC Freiburg einen herausragenden Torhüter an die TSG: Oliver Baumann! Die Welt kennt also auch in solchen Angelegenheiten keine ein- deutigen Gewinner und Verlierer...
Eine gewisse Ungerechtigkeit bleibt indessen doch: Vereine, die z.B. eine große Stadt oder große Sponsoren hinter sich haben, können ganz andere Spannweiten beim Financial Fairplay geltend machen als die kleinere Konkurrenz. So lässt sich das 220-Millionen-Euro-Investment des Katarer Tourismus- Verbands in den Spieler Neymar irgendwie mit touristischer Breitenförderung begründen, sodass die UEFA bislang keinen Anlass zu Sanktionen sieht. Ganz ebenso bilanziert VW das Engagement für den Wolfsburger Profifußball mit einem so enormen Vorteil für den weltweiten Verkauf von Kraftfahr- zeugen, dass selbst ein hoher jährlicher Zuschuss von VW an den VfL keine Regelverletzung bedeutet oder Sanktionen nach sich zieht.
Solange hier keine schärferen Regelungen greifen, wird sich an der marktbeherrschenden Situation der großen Vereine an mächtigen Standorten wenig ändern – was diesen nur recht sein dürfte, wie Frank Briel unlängst im Fachmagazin Kicker klarstellte. Financial Fairplay schafft also Wettbewerbsgleichheit nur für kleinere und mittlere Vereine, die starre 50+1-Regelung in Deutschland hindert dagegen genau dieselben Vereine an der Entfaltung ihrer Möglichkeiten. Denn den wenigsten Klubs sind strategische Partnerschaften mit großen Wirtschaftsplayern vergönnt, die in Doppelfunktion als Minderheitsgesellschafter sowie Sponsor für ein komfortables Fundament sorgen.
Die Gewissheit, Vereine nicht an unseriöse Investoren zu verlieren, ließe sich zudem auch anders herstellen, zum Beispiel durch das Gebot langfristiger Bindungen, verbind- liche Rückkaufoptionen oder das Verbot von Änderungen des Vereinsnamens. So wären bei gesteigerter nationaler und internationaler Konkurrenzfähigkeit auch genau jene Vereinstraditionen gewahrt, die in der öffentlichen Debatte so oft als gefährdet bezeichnet werden und die Gemüter über Gebühr erhitzen. Die Übermacht der ganz großen Vereine würde dann etwas abschmelzen, es würde also mehr statt weniger Gerechtigkeit hergestellt.
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Alexander H. Gusovius




















































































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