Page 40 - Spielfeld_Oktober_2018
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„FUSSBALL-DARWINISMUS IST LÄNGST ENTFACHT"
In den vergangenen Wochen wurde in einigen Medien die Ausnahmegenehmigung der TSG Hoffenheim von der 50+1-Regelung thematisiert. Verantwortliche anderer Klubs hatten die Behauptung aufgestellt, diese trage zu einer Wettbewerbsverzerrung bei. Im Interview weist TSG-Geschäftsführer Frank Briel den Standpunkt als unzutreffend und in weiten Teilen populistisch zurück.
Herr Briel, der Präsident eines anderen Bundes- ligisten hat kürzlich die Meinung vertreten, die vom DFB und der DFL erteilte Ausnahme-
genehmigung für die TSG Hoffenheim in Bezug auf die 50+1-Regel führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. Was sagen Sie zu dieser These?
„Ganz offen gesprochen halte ich sie bezogen auf die TSG für Unfug. Der TSG Hoffenheim e.V. und Dietmar Hopp haben bereits 2004 gemeinsam die Fußball-Spielbetriebs GmbH unter Wahrung der geltenden 50+1-Regel und der damit verbunde- nen Stimmenmehrheit für den Mutterverein gegründet. Die Ausnahmegenehmigung wurde aber erst 2015 erteilt – bis dahin war der Lizenzfußball bei der TSG längst auf einem hohen Niveau etabliert. Das ideelle wie finanzielle Engagement von Dietmar Hopp zielte also nicht auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Im Gegenteil: Seit der Erteilung sind keinerlei Einlagen mehr geleistet worden.“
Es haben auch Vertreter von Vereinen diese Behauptung erhoben, deren Stadien aus Steuergeldern finanziert wurden...
„Unter anderem dieser Fakt macht die Behauptungen ja so absurd. Ich habe aber ohnehin ein Problem mit dem Begriff ‚Wettbewerbsverzerrung‘. Es gibt maximal unterschiedliche Wettbewerbsvoraussetzungen. Bei der aktuellen Debatte wird zudem komplett ausgeblendet, in welche Projekte ein Groß- teil der von Dietmar Hopp zur Verfügung gestellten privaten Finanzmittel gef lossen sind. Im Gegensatz zu Groß- und Lan- deshauptstädten wie zum Beispiel Stuttgart, Hannover, Berlin und Frankfurt stand in Sinsheim keine durch die öffentliche Hand finanzierte und im Rahmen der WM 2006 modernisierte
Arena zur Verfügung, um einen professionellen Spielbetrieb zu gewährleisten. Auch in Düsseldorf und Köln wurden die Stadien mit öffentlichen Mitteln errichtet. Die Klubs, die heute über eine Wettbewerbsverzerrung lamentieren, haben über Jahrzehnte im Rahmen ihrer Geschäftsbetriebe regen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, öffentlich subventionierte Sta- dien zu nutzen. Auch durch diese Unterstützung konnten sie ihre aktuelle Marktpositionen erlangen. Im Gegensatz dazu wurden die Infrastrukturen bei der TSG, bestehend unter anderem aus der WIRSOL Rhein-Neckar-Arena sowie den Trainings- und Geschäftsstellenzentren für Kinder-, Jugend- und Profifußballer – sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern – komplett ohne Steuergeld privat finanziert.“
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