Page 38 - Spielfeld_November_2016
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                KRAWALLMACHER SOLLEN ZAHLEN
Am 21. September hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil gefällt, das Randalierern teuer zu stehen kommen kann. Die Bundesliga-Klubs können die Geldstrafen, die ihnen der Deutsche Fußball-Bund (DFB) aufbrummt, an die Krawallmacher weiterreichen, die die Strafe verursacht haben. Das war bis zu diesem Urteilsspruch durch das höchste deutsche Gericht anders.
Die Entscheidung ist gut und richtig, da sie erstmals dem Veranstalter eines Fußballspiels, also dem gast- gebenden Klub, als Geschädigtem die Möglichkeit
überträgt, zivilrechtlich Ansprüche weiterzureichen“, erklärt Frank Briel, der Geschäftsführer der TSG Hoffenheim, der für die Sicherheit zuständig ist.
Folgender Fall hatte das Urteil ausgelöst: Im Februar 2014 beim Zweitligaspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn zündete ein 40-Jähriger einen Böller vom Typ „La Bomba“ und warf ihn vom Ober- auf den Unterrang der Tribüne. Sieben FC-Fans wurden verletzt. Der angetrunkene Mann wurde festgenommen, später wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der DFB belegte den 1. FC Köln – auch wegen Vorfällen mit anderen Fans – mit insgesamt 80.000 Euro Strafe. Der Klub entschied, sich 30.000 Euro vom Böllerwerfer zurückzuholen. Der Mann weigerte sich, das Landgericht Köln verdonnerte ihn zur Zahlung, aber das Oberlandesgericht entschied dann überraschend zu seinen Gunsten. Der 1. FC Köln ließ nicht locker und bekam nun vom BGH bestätigt, dass das Recht auf seiner Seite ist. Dass es nun Krawallmachern ans Portemonnaie gehen kann, wurde vom DFB, der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und vielen Vereinen begrüßt. Die Hoffnung besteht, dass es abschreckende Wirkung hat.
Frank Briel weist auf das Problem hin, dass es trotz Hilfs- mitteln wie der Videoüberwachung schwer sein kann, Täter zu identifizieren. „Man muss den Tathergang nachweisen können, aber wenn sich Hooligans vermummen oder die Tatvorbereitung und -durchführung mit einer Fahne verde- cken, bestehen wenig Chancen zur Aufklärung“, sagt Briel. Zeugenaussagen könnten helfen. Auch im Kölner Fall wurde der Täter durch andere Besucher überführt.
Briel plädiert für eine noch härtere Sanktion, die er auch schon dem DFB und der DFL vorgeschlagen hat. „Man kann ein Sündenregister für das Fehlverhalten der so genannten Fans einführen. Wird eine Schwelle überschritten, könnte man den Klub auch mit einer sportlichen Sanktion, sprich einem Punktabzug, bestrafen.“
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